Warnhinweispflicht "Toter Winkel" für LKW, Busse und Wohnmobile in Frankreich

Der Bepper* für den Schlepper - bei uns erhältlich!
Häufig werden Radfahrer oder Fußgänger von größeren Fahrzeugen übersehen. In Frankreich besteht daher seit dem 01.01.2021 für alle Fahrzeuge über 3,5 Tonnen Gewicht eine Kennzeichnungspflicht für den "Toten Winkel".
Betroffen sind:
- LKW
- Busse
- Wohnmobile
Nicht nur für Einheimische in Frankreich sind die Aufkleber oder Schilder Pflicht, sondern auch für alle Urlauber und Teilnehmer am Grenzverkehr. Die Kennzeichnung muss an den Seiten sowie am Heck des Fahrzeugs angebracht werden.
Damit Sie der Warnhinweispflicht zur Kennzeichnung des toten Winkels nachgehen können, bekommen Sie bei WACKENHUT an den Standorten Baden-Baden, Herrenberg und Nagold die passenden Schilder.
Selbstverständlich unterstützen wir Sie auch gerne dabei, die Schilder an den notwendigen Stellen anzubringen. Legen Sie einen kurzen Zwischenstopp bei uns ein und seien Sie weiterhin sicher und bußgeldfrei in Frankreich unterwegs!
*Aufkleber