
Mundschutzpflicht bei Wackenhut
Sehr geehrte Kunden,
Aufgrund der CORONA-Verordnung des Landes Baden-Württemberg weisen wir Sie darauf hin, dass in unseren Verkaufsräumen, im Servicebereich & im Ersatzteilverkauf die Mundschutzpflicht besteht und bitten Sie um Einhaltung der Schutzmaßnahme!
Unsere Räumlichkeiten sind explizit mit einer Bodenmarkierung für Sie gekennzeichnet. Jeder Person stehen in unseren Räumlichkeiten immer mindestens 20qm² zur Verfügung.
Zulässig sind nur medizinische OP-Masken und FFP2-Masken, welche Mund und Nase vollständig und sicher abdecken. Alle Mitarbeiter in den Kundenkontaktbereichen tragen selbstverständlich auch einen Mundschutz.
Das gesamte WACKENHUT-Team bedankt sich für die Einhaltung der Maßnahme.
